Bürgerportal für Stuttgart Obertürkheim
Im Stuttgarter Stadtgebiet ist das Betreten der zugefrorenen Wasserflächen von öffentlichen Seen und Speicherbecken verboten. Darauf macht der städtische Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart aufmerksam.
Entsprechende Verbotsschilder sind im Uferbereich aufgestellt. Wer die Schilder nicht beachtet oder ignoriert, betritt die Eisfläche auf eigene Gefahr.
Häufig ist die Eisdicke nicht stark genug, um Menschen zu tragen, so dass es Jahr für Jahr zu schweren, oft auch tödlichen Unfällen kommt, weil Menschen ins Eis einbrechen. Wer gerne Schlittschuh läuft, sollte dies in den dafür vorgesehenen Sportstätten ausüben, zum Beispiel in der Eiswelt Stuttgart auf der Waldau.
Hupen ist erlaubt, wenn ein Autofahrer einen Radfahrer übersieht oder ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. Wer dagegen einen nicht ganz ausgeschlafenen Pkw-Fahrer an einer grünen Ampel anhupt, muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro .....
mehr Infos