Bürgerportal für Stuttgart Obertürkheim
Die Landeshauptstadt nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Rechtswidrigkeit eines Gebührenbescheids nach einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle zur Kenntnis.
Welche Konsequenzen sich daraus für das anhängige Verfahren und weitere 110 offene Widerspruchsverfahren wegen der Gebührenhöhe ergäben oder ob die Gebührensatzung der Stadt bei verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrollen angepasst werden muss, kann erst geprüft und bewertet werden, wenn der Stadt die Urteilsgründe vorliegen.
Mit der schriftlichen Urteilsbegründung wird innerhalb der nächsten Wochen gerechnet.
Recycling von Teppichen bietet keiner an. Nur hochwertige Teppiche kann man tatsächlich aufarbeiten und wieder verkaufen. Daher gehören Teppiche und Teppichboden zum Restmüll
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